Die jüngste Entwicklung um den – derzeit nicht mehr geplanten – Lobautunnel zeigt es deutlich: Es gibt keine übergeordnete Richtlinie dafür, welche Rolle der Schutz unserer Lebensgrundlagen – und der künftiger Generationen – in der österreichischen Gesetzgebung spielen soll. Gesetz ist Gesetz, sagen die einen – der Schutz vor der Klimakatastrophe muss vorgehen, sagen die anderen.
Die Richtlinien, denen alle Gesetze folgen müssen, gibt die Verfassung vor.
Brauchen wir also ein in der Verfassung verankertes Grundrecht – ein Menschenrecht – auf Klimaschutz in Österreich und der EU? Was sind die Bedenken? Wie könnte solch ein Grundrecht ausgestaltet sein? Könnten wir dann klimaschädliche Regelungen bekämpfen? Wären dann zum Beispiel Gesetze, die den Bau neuer Autobahnen vorschreiben, verfassungswidrig? Könnten wir auch gegen staatliche Untätigkeit vorgehen? Und welche Auswirkungen hätte es auf Klimaklagen?
Univ. Prof. Dr. Manfred Nowak
Menschenrechtsexperte
Generalsekretär des Global Campus of Human Rights (weltweites Netzwerk von Universitäten zur Ausbildung betreffend Menschenrechte).
Sprecher für Österreich der „Jeder Mensch Initiative“ für Neue Grundrechte in Europa
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Manfred_Nowak
Mag. Katharina Rogenhofer
Mitbegründerin von Fridays for Future in Österreich und seit März 2019 Sprecherin des Klimavolksbegehrens.
Autorin des Buches (gemeinsam mit Florian Schlederer): Ändert sich nichts, ändert sich alles. Warum wir jetzt für unseren Planeten kämpfen müssen.
Dr. Leonore Theuer
Richterin des Bezirksgerichtes Meidling
Arbeitsgruppe Politik und Recht der Scientists for Future Österreich
Dr. Josef Unterweger
Rechtsanwalt
Forum Wissenschaft und Umwelt
Spezialgebiete unter anderem: Umweltrecht, Beratung von Bürgerinitiativen, Umweltschutzorganisationen, NGOs im Bereich Umweltschutz, Tierschutz, Menschenrechte
Moderation: Mag. Ines Clarissa Schuster
Scientists for Future Österreich
Aufgezeichnet am 28. 4. 2022
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